Was sind eigentlich Pensionskassen ?
Wenn sich ein Arbeitnehmer im Alter nur auf die gesetzliche Rente verlässt, wird er einige Einbußen bei seinem Lebensstandard hinnehmen müssen. Es ist anzunehmen, dass die Leistungen der gesetzlichen Rente eher sinken als steigen werden. Daher ist es für die meisten Arbeitnehmer normal geworden sich Gedanken über eine zusätzliche, private Altersvorsorge zu machen.
Gerade die betriebliche Rentenversicherung bietet für den Arbeitnehmer einige Vorteile. In diesem Fall hat sein Arbeitgeber eine Pensionskasse abgeschlossen. Dies ist in den meisten Fällen durch ein Versicherungsunternehmen erfolgt. Sollte ein Mitarbeiter sich für diese Form der Absicherung entscheiden, fließen von seinem Gehalt Beiträge direkt in diese Pensionskasse. Beim Renteneintritt wird ihm dann dementsprechend eine Rente ausgezahlt.
Der große Vorteil dieser Altersvorsorge ist die Tatsache, dass die Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Sie sind damit nicht steuer- oder sozialabgabepflichtig, weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Daher sind viele Arbeitgeber bereit auch ihren Beitrag für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu tragen, beispielsweise in Höhe ihrer Ersparnis bei den Abgaben. Die Höchstgrenze liegt nach Angaben von finanzberatung-versicherungevergleich.de bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Unterschiede bei den Rentenzahlungen
Es gibt große Unterschiede bei den Pensionskassen. Einige Pensionskassen zahlen bei gleichen Beiträgen und gleicher Laufzeit fast doppelt so viel Rente an ihre Versicherten. Es ist daher sinnvoll die einzelnen Pensionskassen untereinander zu vergleichen um bestmögliche Erfolge im Alter erzielen zu können. Generell entscheidet dabei der Arbeitgeber welche Pensionskasse er für sein Unternehmen und damit seine Mitarbeiter abschließt. |
Letztlich können aber auch Arbeitnehmer versuchen Einfluss darauf auszuüben. Wenn sie sich gut informiert haben, können sie mit Hilfe des Betriebsrates dem Arbeitgeber ihre Ergebnisse vorlegen. Sollte der Arbeitgeber davon überzeugt sein, wird er sicherlich gerne die entsprechende Pensionskasse wählen.
Die Pensionskasse sieht in ihrer ursprünglichen Form in erster Linie die Zahlung einer Rente für den Versicherten vor. Es ist aber durchaus möglich auch einen Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz einzuplanen. Die meisten Pensionskassen bieten auf Wunsch diese zusätzliche Absicherung an. Diese muss durch entsprechend höhere Beiträge abgesichert werden. Sie ist aber je nach Bedarf eine gut angelegte Investition.
Mitbestimmungsrecht bei den Arbeitnehmern
Der Arbeitnehmer kann alle Leistungen der Pensionskassen in gewisser Hinsicht mitbestimmen. So legt die Höhe seines Beitrags letztlich auch die Rentenhöhe, bzw. die Zahlung für die Hinterbliebenen oder bei Berufsunfähigkeit fest. Je höher der Beitrag desto höher selbstverständlich auch die Leistungen. Aber auch das Eintrittsalter ist relevant, denn je früher der Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzahlt desto höher fällt später die Rente aus. Gerade junge Arbeitnehmer machen sich noch nicht viele Gedanken über das Alter. Sie möchten ihre Jugend und Unabhängigkeit genießen und denken nicht an Krankheit oder Rente. Aber gerade sie können durch wenig Aufwand einen hohen Schutz für ihre eigene Altersvorsorge erzielen.
Weiterführende Informationen findet man unter http://www.finanzberatung-versicherungsvergleich.de/ oder beim Verband der Firmenpensionskassen.